
Rechtsgrundlage für Reiseprojekte in Griechenland
Rechtsgrundlage für Auslandsmaßnahmen
Die Brüssel 2a/b Verordnung regelt die Grenzüberschreitende Unterbringung von Minderjährigen. Die nähere Ausgestaltung der Verordnung obliegt den aufnehmenden Staaten, die dafür eigene Regelungen zu treffen haben.
In der griechischen Gesetzgebung (Gesetzestext 4478) sind Maßnahmen der Jugendhilfe, die keine dauerhafte Unterbringung vorsehen, nicht erfasst.
Einzelheiten können von örtlichen Trägern der Jugendhilfe beim Bundesamt für Justiz in Bonn eingeholt werden.